Ernst gemeint, Sommerente oder Ablenkungsmanöver?
Also mal ehrlich: Warum sich noch mit aufwendigen juristischen Prüfungen oder mühsamer Unabhängigkeit herumschlagen, wenn man gleich Katarina Barley ins Bundesverfassungsgericht hieven kann – jemand, der seine Meinung zum AfD-Verbot schon seit Monaten in Talkshows und Interviews kundtut?
SPD-Vize, EU-Parlamentarierin, Ex-Ministerin, Medienprofi – und jetzt die nächste Etage: Verfassungsrichterin! Ein absolut logischer Karriereschritt, wenn man das Bundesverfassungsgericht nicht mehr als Hüter der Grundrechte, sondern als politischen Erfüllungsgehilfen begreift.
Denn natürlich ist es kein Problem, dass Barley das AfD-Verbot öffentlich befürwortet hat – bevor auch nur eine Akte auf dem Richtertisch liegt. Objektivität? Rechtsstaatliche Zurückhaltung? Lächerlich. In Zeiten wie diesen zählt nur noch „Haltung“ – und die hat sie zweifellos. Praktisch, wenn das Urteil quasi schon feststeht, bevor das Verfahren überhaupt eröffnet wird. Das spart Zeit und Nerven – und man muss sich nicht mit so lästigen Dingen wie rechtsstaatlicher Distanz oder richterlicher Unabhängigkeit herumschlagen.
Willkommen in Karlsruhe, Frau Barley – wo aus Jurisprudenz endgültig Gesinnung wird. Das Verfassungsgericht als Endstation parteipolitischer Karriereplanung. So wird Karlsruhe endlich das, was es in Parteiträumen schon lange ist: kein Gericht mehr, sondern eine moralisch aufgeladene Endabnahme für Regierungslinien. Das nennt man dann wohl „demokratischer Fortschritt“. Oder wie man in der Parteizentrale sagt: „Rechtsstaat? Klar – aber bitte mit korrekter Haltung.“