Bereits am 07. Juni 2025 hatten wir unsere Mitglieder über die seit Monaten stattfindenden vereinsschädigenden Aktivitäten einiger weniger, aber sehr lautstarker Mitglieder informiert.
Um weiteren Schaden zu vermeiden, hatte der Bundesvorstand beschlossen, fünf Mitglieder wegen erheblichen vereinsschädigenden und satzungswidrigen Verhaltens nach § 4 Abs. 4 unserer Satzung aus unserem Verein auszuschließen. Gegen diesen Ausschluss hatten diese fünf ehemaligen Mitglieder beim zuständigen Amtsgericht in Schwetzingen einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eingereicht, mit dem sie erreichen wollten, dass sie weiterhin Mitglieder des Vereins sind.
Die fünf ehemaligen Mitglieder sind mit ihrem Antrag vor Gericht gescheitert. Der Beschluss des Vorstands auf Ausschluss aus dem Verein wegen erheblichen vereinsschädigenden Verhaltens gilt weiterhin. In der gestrigen mündlichen Verhandlung beim Amtsgericht Schwetzingen wurde deutlich, dass das Gericht der Haltung des WerteUnion Fördervereins mitträgt und keine Gründe sieht, den fünf ehemaligen Mitgliedern durch eine Gerichtsentscheidung die Mitgliedschaftsrechte zuzusprechen. Die Gegenseite hatte daraufhin vor dem Hintergrund einer drohenden Prozessniederlage auf den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung und eine Gerichtsentscheidung verzichtet. Damit bleibt es bei unserem Vorstandsbeschluss vom 31. Mai 2025 auf Vereinsausschluss der Betreffenden. Frau Simone Baum, Herr Kay-Achim Schönbach und weitere sind wegen schweren vereinsschädigenden und satzungswidrigen Verhaltens aus dem WerteUnion Förderverein e. V. nach § 4 Abs. 4 Satz 1 und 2 unserer Satzung ausgeschlossen und nicht mehr Mitglied unseres Vereins.
Die ehemaligen Vereinsmitglieder haben nun nach § 4 Abs. 4 Satz 3 unserer Satzung noch das Recht, dass sich die nächste Mitgliederversammlung mit ihrem Vereinsausschluss befasst, sofern sie diesen Weg noch gehen wollen. Die ehemaligen Vereinsmitglieder sind insbesondere nicht mehr befugt, für den Verein aufzutreten, an Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen, Name, Logo, Email-Adressen oder Mittel des Vereins sowie die Mitgliederdatenbank zu nutzen. Rechtswidriges Verhalten der ehemaligen Vereinsmitglieder wird zivil- und ggf. strafrechtlich verfolgt.
Wir hoffen sehr, dass nunmehr unsere Mitglieder nicht weiter mit dem vereinsschädigenden Verhalten dieser Personen belästigt und konfrontiert werden und wir gemeinsam den Verein und seine Ziele stärken und gestalten können. Für alle von Ihnen, die sich ein umfassendes Bild des vereinsschädigenden Verhaltens der fünf ausgeschlossenen Mitglieder machen wollen, ist der Schriftsatz unseres Anwalts als Anlage beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Vorstand des WerteUnion-Fördervereins
Dr. Hans-Georg Maaßen
Vorsitzender
01.07.2025