Die WerteUnion Landesverband Berlin begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Berlinwahl
Das Bundesverfassungsgericht hat die besondere Bedeutung demokratischer Wahlentscheidungen insbesondere des Souveräns bekräftigt und zur auch organisatorischen Durchsetzung verholfen.
Wenn der Souverän, der einzelne Wähler, zur Entscheidung berufen ist, darf es keine Behinderungen geben, weder durch organisatorisches Unvermögen noch durch öffentliche Veranstaltungen, wie Marathonläufe oder ähnlichem.
Der Wähler wird künftig bei seiner Entscheidung die organisatorische Gewährleistung der allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl in besonderer Weise seiner Entscheidung zugrunde legen.