Rätsel um Abstände: Studie aus Augsburg sieht keine Gesundheitsschäden durch Windräder

Dipl.-Ing. Peter Ungerer

Arbeitskreis Verlässliche Energie im Gesamtbild von Naturschutz, Klima und Umwelt

E-Mail: bayern@werteunion-ev.de

Für die Bewertung von Windkraftanlagen ist der zulässige Mindestabstand entscheidend, nicht die durchschnittliche Entfernung. In Deutschland gelten je nach Bundesland unterschiedliche Regeln, in Niedersachsen der Abstand 2H und in Bayern der Abstand 10H, wobei H die Gesamthöhe der Windmühle ist. Die größte in Serie produzierte Windmühle ist die Vestas V236 mit 15 Megawatt Leistung und einer Gesamthöhe von rund 280 Metern. Daraus ergeben sich 560 Meter bei 2H, 1400 Meter bei 5H und 2800 Meter bei 10H.

In Nordamerika haben Gemeinden deutlich weitergehende Rechte als hier, auch oft deshalb liegen die durchschnittlichen Abstände dort bei rund 6000 Metern.

Eine wissenschaftliche Untersuchung über die Auswirkungen von Windkraftanlagen sollte sich auf die Mindestabstände konzentrieren und nicht auf Durchschnittswerte von zehntausenden Anlagen.

Aussagekräftiger wäre eine Studie über jeweils tausend Windmühlen in den Entfernungsbereichen 2H, 5H und 10H mit Leistungen von 5, 10 und 15 Megawatt.