#EidesstattlicheVersicherung #Stasi #CDU
In der CDU-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt ist unter dem geschäftsführenden Ministerpräsidenten und Fraktionsvorsitzenden Sven Schulze ein Vorgang bekannt geworden, der an die dunkelsten Kapitel deutscher Geschichte erinnert. Nach der Wahl des AfD-Politikers Tobias Rausch zum Landtagspräsidenten am 6. Oktober 2026 – mit mehr Stimmen, als die AfD Sitze hat – wurde den CDU-Abgeordneten in der Fraktionssitzung am 13. Oktober eine eidesstattliche Versicherung vorgelegt.
Darin sollten die Mandatsträger an Eides statt versichern, weder Absprachen mit der AfD getroffen noch für Rausch oder den AfD-Vizepräsidenten Hans-Thomas Tillschneider gestimmt zu haben. Bei Nachweis des Gegenteils hätten sie unverzüglich ihr Mandat zur Verfügung stellen müssen. Berichte (zunächst NIUS, bestätigt durch mehrere Abgeordnete gegenüber dpa und anderen Medien) schildern, dass das Papier bereits von Schulze und Teilen seines Lagers unterschrieben vorgelegen haben soll und den übrigen Abgeordneten – insbesondere dem rivalisierenden Heuer-Lager – zur Unterschrift vorgelegt wurde. Schulze und die Fraktion distanzieren sich: Der Vorschlag sei „aus der Fraktion heraus“ (genannt wird u. a. Ulrich Thomas) gekommen, diskutiert und verworfen worden. Die bloße Existenz und Diskussion eines solchen Dokuments bleibt unbestritten.
„Schild und Schwert der Partei“ – so nannte sich das Ministerium für Staatssicherheit der DDR selbst. Die Methode, Abgeordnete unter Androhung des Mandatsverlusts zur Offenlegung ihres (geheimen!) Abstimmungsverhaltens zu zwingen und sie an Eides statt zu binden, erinnert fatal an jenes Instrumentarium der Kontrolle, des Misstrauens und der Disziplinierung. Freies Mandat (Art. 38 GG und entsprechende Landesbestimmungen) und geheime Wahl sind elementare demokratische Grundsätze. Wer sie durch eidesstattliche Versicherungen mit Mandatsverzichtsklausel aushebelt, stellt das Demokratieverständnis selbst in Frage.
### Strafrechtlich relevante Aspekte
Ein solches Vorgehen kann den Straftatbestand der **Nötigung** (§ 240 StGB) erfüllen: Die Drohung mit einem empfindlichen Übel (Mandatsverlust) zur Erzwingung einer Handlung (Unterschrift und Offenbarung des Abstimmungsverhaltens). Die eidesstattliche Versicherung ist kein harmloses Parteipapier – eine falsche eidesstattliche Versicherung ist strafbar (§ 156 StGB). Die Aufforderung, das freie Mandat unter Strafandrohung preiszugeben, berührt zudem den Schutz der parlamentarischen Unabhängigkeit und kann als Angriff auf die Integrität des Parlaments gewertet werden. Mehrere Stimmen aus der CDU selbst (u. a. der frühere Abgeordnete Alexander Räuscher) sprechen von Rücktrittsgründen und von einem „absurden Demokratieverständnis“. Strafanzeigen sind bereits im Raum.
Der WerteUnion Verein stellt klar:
Eine Partei, die ihre eigenen Abgeordneten mit Methoden überzieht, die an die Staatssicherheit erinnern, hat jeden Anspruch verloren, sich als Hüterin der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu gerieren. Misstrauen, Kontrolle und Erpressung ersetzen kein Vertrauen und keine politische Klärung. Wer das freie Mandat und die geheime Wahl mit eidesstattlichen Versicherungen und Mandatsdrohungen aushebelt, praktiziert nicht Demokratie – er praktiziert „Schild und Schwert“.
Die Bürger in Sachsen-Anhalt und darüber hinaus haben ein Recht darauf, dass ihre Abgeordneten frei und geheim entscheiden können – und nicht unter dem Damoklesschwert parteiinterner Stasi-Methoden.